Internetpräsenz der Fachgrubppe (FG) REB

Hier sollen in naher Zukunft wichtige und interessante Informatinen, aber auch der weitere Werdegang der Sammlung REB und der dazugehörigen Prüfprogramme zur Verfügung gestellt werden.

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Was bedeutet „REB“

REB ist die Abkürzung für die „Regelungen für die elektronische Bauabrechnung“. Sie enthalten eindeutige Bestimmungen für geometrische und typische Berechnungsaufgaben für die Mengenberechnungen über die ausgeführten Bauleistungen, und zwar mit vorwiegender Anwendung im Bereich Bundesfernstraßenbau. Anwendung finden sie aber auch oft im Landes- und Kommunalstraßenbau. Sollen sie für das Aufmaß maßgebend sein, müssen sie zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.

Die Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung ( Sammlung REB) wurde überarbeitet und zum Stand: September 2013 (alter Stand: Juli 2009) und durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 19/2013 vom 12. September 2013 bekannt gegeben und eingeführt. Fortgeschrieben wurden die Teile

Allgemeine Bedingungen für die Anwendung der REB-Verfahrensbeschreibung (REB-Allgemein), die REB-Verfahrensbeschreibung (REB-VB) 22.013 zu Rauminhalten und Oberflächen aus Prismen, die REB-VB 23.003 als Allgemeine Mengenberechnung, die REB-VB 23.003 als Formelkatalog zur Allgemeinen Mengenberechnung im Straßenbau, das Inhaltsverzeichnis der Sammlung REB.

Grundlage bilden die einzelnen Verfahrensbeschreibungen, insbesondere die REB 23.003. Sie enthält u.a. eine Sammlung von festgelegten Formeln.

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